Befahren der Kleingartenanlage mit dem PKW

 

Bitte beachten:

unsere Kleingartenanlage ist eine öffentliche Grünanlage, die grundsätzlich nicht mit privaten Fahrzeugen befahren werden darf. Kostenlose Parkplätze stehen an der Landscheidung zur Verfügung.

 

Sollten sperrige Güter angeliefert oder oder Abfälle in größeren Mengen abtransportiert werden, so kann dies mit Absprache des Vorstandes erfolgen. In Ausnahmefällen ist es auch unter der Woche möglich, das muss jedoch zwei Tage vorher bei dem 1. oder dem 2. Vorsitzenden angemeldet und abgesprochen werden.

 

An Sonn- und Feiertagen ist ein Befahren der Anlage ausgeschlossen.